Umlagefähigkeit Kalbegebühren Amtsgericht Mühlhausen

Umlagefähigkeit der Kabelgebühren wird vor Amtsgericht Mühlhausen entschieden.

Wir vertreten in einem vor dem Amtsgericht Mühlhausen rechtshängigen Verfahren einen Mieter der sich gegen die Umlage der Kabelgebühren seitens des Vermieters, hier der SWG, wehrt.

Unsererseits bestehen erhebliche Bedenken an der Umlagefähigkeit der Kabelgebühren. Keinesfalls ist eine Umlagefähigkeit unproblematisch gegeben. Das zeigt auch die Einschätzung des Amtsgericht Mühlhausen. Das Gericht hat in dem ersten Termin die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsangelegenheit und einer Entscheidung hierüber bejaht.

Wir werden über den Ausgang des Verfahrens weiter berichten.

Rechtsanwalt Thomas Fliegner

Onlinerechtsberatung