Schmerzensgeld bei Erektionsstörung – OLG Naumburg

25.000 € Schmerzensgeld wegen Erektionsstörung nach Verkehrsunfall !

Oberlandesgericht Naumburg Urteil vom 13.03.2014 Aktenzeichen 2 U 100/13

Verkehrsunfall zwischen Pkw und Motoradfahrer. Der Pkw nahm dem Motoradfahrer die Vorfahrt. Der Motoradfahrer wurde nicht unerheblich verletzt. Unter anderem erlitt der Motoradfahrer erhebliche Verletzungen im Genitalbereich. Der Motoradfahrer machte hierfür Schmerzensgeldansprüche von 40.000 € geltend. Hintergrund war eine geltend gemachte dauerhafte Erektionsstörung. Das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht Naumburg, sieht hier Schmerzensgeldansprüche in Höhe von 25.000 € gerechtfertigt. Eine dauerhafte Erektionsstörung führe nach den Richtern zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Sexuallebens.

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