Mietnomaden soll es an den Kragen! – Bundestag beschließt Mietrechtreform

Am 13.12.20012 hat der Bundestag die Reform des Mietrechts für das Frühjahr 2012 beschlossen. Als wichtigste Änderung soll in das BGB eine leichtere Kündigungs- und Räumungsmöglichkeit für Vermieter aufgenommen werden, die es in ihren vermieteten Räumen mit Mietnomaden (also Mietern, die ihre Wohnung durch Müll unbewohnbar machen und sich der Mietzahlung verweigern oder entziehen) zu tun haben.

Ebenfalls soll es für Vermieter möglich sein, Mietern, die sich mit der Mietkaution in Rückstand befinden, außerordentlich und fristlos zu kündigen. Eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen ist momentan nur im Bezug auf die vereinbarten Mietleistungen möglich.

Eine weitere Neuerung ist die Duldungspflicht des Mieters bei so genannten „energetischen Modernisierungsmaßnahmen.“ Hiernach soll der Mieter die Miete erst nach drei Monaten mindern können, wenn er durch Baulärm gestört wird, der von Maßnahmen herrührt, die zur Energieeinsparung am Mietobjekt beitragen. Momentan kann die Mietkürzung unter bestimmten Voraussetzungen ab dem Baubeginn erfolgen.

Letztlich soll es den Ländern möglich sein, in Großstädten die Mietpreisentwicklung in besonders beliebten und gefragten Wohngebieten zu deckeln.

Die Reform muss noch den Bundesrat passieren. Die Kanzlei Fliegner & Keyser wird Sie auf dem Laufenden halten.

Rechtsanwalt Karl Ronald Neumann

Onlinerechtsberatung