Landgericht Mühlhausen zu Kabelanschlussgebühren und Aufstellen der Parabolantenne
Entscheidung Landgericht Mühlhausen zu Kabelanschlussgebühren und Aufstellen der Parabolantennemit auf Balkon naht !!!
Am heutigen Donnerstag, 04.09.2014, fand vor dem Landgericht Mühlhausen die Berufungsverhandlung statt. Wir vertreten einen langjährigen Mieter der SWG. Dieser wehrt sich gegen die Umlage der Kabelanschlussgebühren im Rahmen der Betriebskostenabrechnung und das Verbot des Aufstellens der Parabolantenne auf dem Balkon.
Das Landgericht Mühlhausen wird am 25.09.2014 eine endgültige Entscheidung hierzu treffen.
Vorab wies die Kammer des Landgerichts Mühlhausen daraufhin, dass das Aufstellen der Parabolantenne auf dem Balkon in jedweder Art rechtmäßig ist. Die SWG hat keinen Anspruch darauf, dass die Parabolantenne nicht erkennbar ist. Auch nicht aus ästhetischen Gründen. Das heißt, jeder darf seine Parabolantenne auf dem Balkon aufstellen, unabhängig, ob diese sodann erkennbar ist oder nicht.
Im HInblick auf die Umlagefähigkeit wird das Gericht zunächst für die SWG entscheiden. Hiernach soll die Umlage der Kabelanschlussgebühren rechtmäßig sein. Da wir dies anders beurteilen, werden wir einen Antrag auf Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof stellen. Das Landgericht Mühlhausen muss über diesen Antrag entscheiden.
Resümierend jedoch ist dieser Ausgang bisher ein Teilerfolg für unseren Mandanten, da er weiterhin seine Parabolantenne auf dem Balkon betreiben und aufstellen darf. Somit kann jeder Mieter weiterhin auf andere Empfangsmöglichkeiten als die von Kabel Deutschland zurückgreifen.
Wir werden weiter berichten.
Thomas Fliegner
Rechtsanwalt