Kettenunfall auf Autobahn LG Ingolstadt / OLG München

Komplizierter Kettenunfall A9.

Mandant wurde in einen Kettenunfall verwickelt. Zwei weitere Fahrzeuge waren auf den Pkw unseres Mandanten aufgefahren. Es konnte hierbei nicht geklärt werden, wer zuerst auf den Pkw unseres Mandanten aufgefahren bzw. aufgeschoben worden war. Die gegnerische Haftpflichtversicherung wollte nicht zahlen. Unser Mandant musste sein Recht vor dem Landgericht Ingolstadt einfordern. Wir haben den Rechtsstreit vor dem Landgericht Ingolstadt ( 42 O 1775/11) und vor dem Oberlandesgericht München (10 U 1905/13) für unseren Mandanten gewonnen. Dabei bestätigte des Oberlandesgericht München als Berufungsinstanz unser obsiegendes Urteil vor dem Landgericht Ingolstadt und die gegnerische Haftpflichtversicherung nahm die Berfung schlussendlich zurück.

Unserem Mandanten wurden sodann sämtliche Schadenspositionen aus dem Verkehrsunfall erstattet.

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