Hartz IV-Empfänger über eine Million Mal bestraft!
In der Zeit von August 2011 bis Juni 2012 verhängte das Jobcenter erstmals über eine Million Sanktionen gegen Empfänger von Hartz IV-Leistungen. Das bedeutet in über eine Million Fällen wurden ALG II-Leistungen gekürzt. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie mit einer solchen Situation umgehen sollen oder sich zur Wehr setzen können. Dies ist einfacher, als viele vermuten:
Eine Sanktion, zum Beispiel eine Sperrfrist, muss dem Betroffenen in Bescheidform mitgeteilt werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats, nachdem der Betroffene den Bescheid erhalten hat, Widerspruch erhoben werden. Die Frist von einem Monat soll dem Betroffenen die Möglichkeit geben, sich anwaltlich über die Erfolgchancen beraten zu lassen.
Vor einer anwaltlichen Beratung schrecken viele zurück, weil sie die Kosten hierfür scheuen. Schon hier kann der Anwalt die meisten Sorgen beruhigen. Wer ALG II-Leistungen bezieht, hat meist auch Anspruch auf Beratungshilfe und kann somit die Kosten minimieren bzw. vollständig ausschließen.
Wird dem Widerspruch nicht vollumfänglich abgeholfen, man erhält also nur teilweise oder gar nicht „Recht“, hat man erneut eine Rechtsmittelfrist von einem Monat. Innerhalb dieser Frist kann man sich wieder mit seinem Anwalt beraten und Klage zum zuständigen Gericht erheben. Auch hier gilt: Keine Sorge um die Kosten! Hat die Klage auch nur annährend Aussicht auf Erfolg und man kann die Klage nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, dies ist beim Hartz IV-Bezug in der Regel der Fall, ist Prozesskostenhilfe zu gewähren.
Der Rechtsstreit wird dann durch einen Richter geprüft. Hierbei wird nicht selten der rechtswidrige Bescheid aufgehoben.
Es lohnt sich also gegen Bescheide zu kämpfen. Das übernimmt die Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei Fliegner & Keyser gern für Sie. Sie erreichen uns in Mühlhausen am Untermarkt 24, unter 03601/866480 und in Sondershausen in der August-Bebel-Str. 4, 03632/6678650, sowie unter info@online-anwalt24.de und www.online-anwalt24.de
Karl Ronald Neumann, Rechtsanwalt