Facebook und Ihr Recht an Ihrem Bild

Die Internetplattform „Facebook“ ist nahezu Jedem bekannt. Genauso weit verbreitet ist auch der Irrglaube, dass man bei Facebook keine Rechte, insbesondere am eigenen Bild, hat oder diese nicht durchsetzen kann. Man ist der Auffassung, dass Facebook ein rechtsfreier Raum ist.

„Außerdem laden doch alle irgendwelche Bilder hoch.“

Fakt ist, dass man das Recht am eigenen Bild nicht automatisch aufgibt, egal ob die Bilder bei Facebook oder irgendeiner anderen Plattform hochgeladen werden.

Ganz gleich ob Partybilder, schräge Tanzeinlage oder „nur“ schlecht getroffene Grimasse – niemand muss sich bei Facebook darstellen lassen, wenn er das nicht möchte. Das gilt selbstverständlich auch für einfache Portrait- oder andere unverfängliche Bilder.

Werden Bilder trotzdem durch einen Dritten hochgeladen, obwohl Sie als Abgebildeter das nicht wollen, haben Sie gegen denjenigen einen Anspruch auf Löschung der betreffenden Bilder und unter Umständen auch einen Schadensersatzanspruch.

Gegen die rechtswidrigen Handlungen der Dritten im Zusammenhang mit dem eigenen Bild bieten viele Versicherer auch Rechtsschutz.

Die Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei Fliegner & Keyser aus Mühlhausen und Sondershausen setzt Ihre Ansprüche in diesen Fällen für Sie durch, mahnt die rechtswidrig handelnden Dritten ab und kümmert sich um die Abfrage der Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung.

Wir beraten Sie in allen Fällen gern.

Diplom-Jurist/Ass. iur. Karl Ronald Neumann, Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei Fliegner & Keyser, Mühlhausen und Sondershausen, 03601/886480 und 03632/6678650 info@online-anwalt24.de, www.online-anwalt24.de

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