Schmerzensgeld bei Erektionsstörung – OLG Naumburg
25.000 € Schmerzensgeld wegen Erektionsstörung nach Verkehrsunfall !
Oberlandesgericht Naumburg Urteil vom 13.03.2014 Aktenzeichen 2 U 100/13
Verkehrsunfall zwischen Pkw und Motoradfahrer. Der Pkw nahm dem Motoradfahrer die Vorfahrt. Der Motoradfahrer wurde nicht unerheblich verletzt. Unter anderem erlitt der Motoradfahrer erhebliche Verletzungen im Genitalbereich. Der Motoradfahrer machte hierfür Schmerzensgeldansprüche von 40.000 € geltend. Hintergrund war eine geltend gemachte dauerhafte Erektionsstörung. Das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht Naumburg, sieht hier Schmerzensgeldansprüche in Höhe von 25.000 € gerechtfertigt. Eine dauerhafte Erektionsstörung führe nach den Richtern zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Sexuallebens.
Keine Vorschäden bei Unfall verschweigen !
Landgericht Münster, Urteil vom 23.04.2014 AZ: 02 O 462/11
Verschweigt ein Unfallgeschädigter bei einem Verkehrsunfall einen Vorschaden riskiert dieser seinen Anspruch auf Regulierung der Unfallschäden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Das Verschweigen eines Vorschadens stellt hiernach eine unzulässige Rechtsausübung dar.
Hiernach verliert ein Unfallopfer seinen Schadenersatzanspruch!
Thomas Fliegner
Rechtsanwalt
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft des DAV Verkehrsrecht
Schadenersatzanspruch gegen Betreiber Autowaschanlage
Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 21.02.2013, Aktenzeichen: 2 C 214/11
Wird Ihr Kfz während der Benutzung der Autowaschanlage durch diese beschädigt, stellt sich häufig die Frage, ob der Betreiber hierfür schadenersatzpflichtig ist. Grundsätzlich besteht ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Betreiber. Hierbei ist jedoch zu unterscheiden, ob der Fahrer während des Waschvorgangs im Auto verbleibt oder nicht.
Soweit Sie eine Autowaschanlage nutzen und hierbei im Auto sitzen bleiben können, müssen Sie darlegen und beweisen, dass durch einen Fehler der Waschanlage während des Reinigungsvorgangs Ihr Fahrzeug beschädigt wurde.
Anders ist der Fall, wenn Sie nicht im Auto sitzen bleiben können, sogenannte Portalwaschanlagen, hier greift Beweislastumkehr.
Das Amtsgericht Radolfzell hatte darüber zu befinden, ob eine Fahrzeughalter Anspruch auf Ersatz eines Frontscheibenwischer gegen den Betreiber der Waschanlage hat. Das Amtsgericht lehnte die geltend gemachten Ansprüche ab. Hierbei führte das Amtsgericht aus, dass der Fahrer nicht darlegen und beweisen konnte, dass die Waschanlage einen Fehler aufwies, durch welchen die Beschädigung herbeigeführt worden sein soll.
Thomas Fliegner
Rechtsanwalt
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft des DAV Verkehrsrecht
Landgericht Mühlhausen zu Kabelanschlussgebühren und Aufstellen der Parabolantenne
Entscheidung Landgericht Mühlhausen zu Kabelanschlussgebühren und Aufstellen der Parabolantennemit auf Balkon naht !!!
Am heutigen Donnerstag, 04.09.2014, fand vor dem Landgericht Mühlhausen die Berufungsverhandlung statt. Wir vertreten einen langjährigen Mieter der SWG. Dieser wehrt sich gegen die Umlage der Kabelanschlussgebühren im Rahmen der Betriebskostenabrechnung und das Verbot des Aufstellens der Parabolantenne auf dem Balkon.
Das Landgericht Mühlhausen wird am 25.09.2014 eine endgültige Entscheidung hierzu treffen.
Vorab wies die Kammer des Landgerichts Mühlhausen daraufhin, dass das Aufstellen der Parabolantenne auf dem Balkon in jedweder Art rechtmäßig ist. Die SWG hat keinen Anspruch darauf, dass die Parabolantenne nicht erkennbar ist. Auch nicht aus ästhetischen Gründen. Das heißt, jeder darf seine Parabolantenne auf dem Balkon aufstellen, unabhängig, ob diese sodann erkennbar ist oder nicht.
Im HInblick auf die Umlagefähigkeit wird das Gericht zunächst für die SWG entscheiden. Hiernach soll die Umlage der Kabelanschlussgebühren rechtmäßig sein. Da wir dies anders beurteilen, werden wir einen Antrag auf Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof stellen. Das Landgericht Mühlhausen muss über diesen Antrag entscheiden.
Resümierend jedoch ist dieser Ausgang bisher ein Teilerfolg für unseren Mandanten, da er weiterhin seine Parabolantenne auf dem Balkon betreiben und aufstellen darf. Somit kann jeder Mieter weiterhin auf andere Empfangsmöglichkeiten als die von Kabel Deutschland zurückgreifen.
Wir werden weiter berichten.
Thomas Fliegner
Rechtsanwalt
Anschlussinhaber haftet nicht – BGH-Entscheidung 08.01.2014
Anschlussinhaberhaftung vom Bundesgerichtshof (BGH) abgelehnt.
Bundesgerichtshofentscheidung vom 08.01.2014 zum Thema Tauschbörsenabmahnung (Filesharing) – AZ: I ZR 169/12
Keine anlasslose Belehrungspflicht oder Überwachungspflicht des Anschlussinhabers gegenüber volljährigen Familienmitgliedern!
Der Anschlussinhaber haftet hierfür nicht. Der Bundesgerichtshof hat die Klage von 4 Musikunternehmen abgelehnt.
Sie haben eine Abmahnung erhalten. Wir helfen Ihnen.
Jobcenter muss Kabelgebühren übernehmen
Muss das Jobcenter die Gebühr für KabelDeutschland übernehmen? Ja!
Nach unserer Auffassung kann die Antwort, zumindest hinsichtlich der Umlagegebühr von 7,14 EUR, nur ja lauten.
Das BSG hat entschieden, dass das Jobcenter diese Kosten der Unterkunft dann zu tragen hat, wenn sie angemessen sind und der Vermieter sie im Mietvertrag verankert hat.
Eine Rückfrage bei einem großen regionalen Vermieter hat ergeben, dass die Umlagegebühr für KabelDeutschland i.H.v. 7,14 EUR immer vom Vermieter gefordert wird, wenn dieser Kabelanschluss vorhanden ist.
In der momentanen Praxis fällt auf, dass das Jobcenter zwar den Betrag von 7,14 EUR an den Vermieter zahlt, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt, diese jedoch direkt vom Regelsatz abzieht. Das bedeutet, dass den Kunden vom Jobcenter Geld abgezogen wird, welches laut BSG vom Jobcenter zu tragen wäre.
Liegt keine Abtretungserklärung vor, werden die monatlichen Zahlungen der Kosten für Unterkunft und Heizung durch das Jobcenter um 7,14 EUR gemindert ausgezahlt.
Haben Sie Fragen oder Probleme mit Ihrem aktuellen ALG II-Bescheid? Die Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei Fliegner & Keyser hilft Ihnen gern. Sie erreichen uns in Sondershausen unter 03632 – 66 78 65 0 oder in Mühlhausen unter 03601 – 88 64 80.
Karl Ronald Neumann, Rechtsanwalt
Kettenunfall auf Autobahn LG Ingolstadt / OLG München
Komplizierter Kettenunfall A9.
Mandant wurde in einen Kettenunfall verwickelt. Zwei weitere Fahrzeuge waren auf den Pkw unseres Mandanten aufgefahren. Es konnte hierbei nicht geklärt werden, wer zuerst auf den Pkw unseres Mandanten aufgefahren bzw. aufgeschoben worden war. Die gegnerische Haftpflichtversicherung wollte nicht zahlen. Unser Mandant musste sein Recht vor dem Landgericht Ingolstadt einfordern. Wir haben den Rechtsstreit vor dem Landgericht Ingolstadt ( 42 O 1775/11) und vor dem Oberlandesgericht München (10 U 1905/13) für unseren Mandanten gewonnen. Dabei bestätigte des Oberlandesgericht München als Berufungsinstanz unser obsiegendes Urteil vor dem Landgericht Ingolstadt und die gegnerische Haftpflichtversicherung nahm die Berfung schlussendlich zurück.
Unserem Mandanten wurden sodann sämtliche Schadenspositionen aus dem Verkehrsunfall erstattet.
Umlagefähigkeit Kalbegebühren Amtsgericht Mühlhausen
Umlagefähigkeit der Kabelgebühren wird vor Amtsgericht Mühlhausen entschieden.
Wir vertreten in einem vor dem Amtsgericht Mühlhausen rechtshängigen Verfahren einen Mieter der sich gegen die Umlage der Kabelgebühren seitens des Vermieters, hier der SWG, wehrt.
Unsererseits bestehen erhebliche Bedenken an der Umlagefähigkeit der Kabelgebühren. Keinesfalls ist eine Umlagefähigkeit unproblematisch gegeben. Das zeigt auch die Einschätzung des Amtsgericht Mühlhausen. Das Gericht hat in dem ersten Termin die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsangelegenheit und einer Entscheidung hierüber bejaht.
Wir werden über den Ausgang des Verfahrens weiter berichten.
Rechtsanwalt Thomas Fliegner
„Blitz-Marathon-Deutschland 10.10.2013“
Temposündern auf der Spur bundesweiter „Blitz-Marathon“ am Donnerstag!
Autofahrer aufgepasst!
Mit geschickter und fachkundiger Verhandlungstaktik und Verfahrensführung Fahrverbot, Punkte und Bußgeld verhindern !!!
Dann kontaktieren Sie uns und schicken Sie uns umgehend Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid per Email oder Fax.
Wir helfen umgehend und geben Ihnen vor Beauftragung einer Einschätzung der Rechtslage.
Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei Fliegner und Keyser in Mühlhausen und Sondershausen.
Bußgeldverfahren eingestellt
Bußgeldverfahren eingestellt, Fahrverbot vermieden. Fahrereigenschaft nicht aufklärbar.
Amtsgericht Weimar Beschluss vom 08.10.2013
Wieder haben wir einen Mandanten vor dem Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Bußgeld bewahrt. Fahrereigenschaft wurde bestritten.
Bußgeldbescheid wurde aufgehoben, da die Identität des Fahrers aufgrund geschickter Verhandlungstaktik nicht zweifelsfrei aufklärbar war.
Bußgeldbescheid bzw. Beweisfoto prüfen lassen, lohnt sich.
Sie sind geblitzt worden, es drohen Punkte oder Fahrverbot?
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen umgehend.
Spezialisiert im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht Rechtsanwalt Thomas Fliegner