Anschlussinhaber haftet nicht – BGH-Entscheidung 08.01.2014
Anschlussinhaberhaftung vom Bundesgerichtshof (BGH) abgelehnt.
Bundesgerichtshofentscheidung vom 08.01.2014 zum Thema Tauschbörsenabmahnung (Filesharing) – AZ: I ZR 169/12
Keine anlasslose Belehrungspflicht oder Überwachungspflicht des Anschlussinhabers gegenüber volljährigen Familienmitgliedern!
Der Anschlussinhaber haftet hierfür nicht. Der Bundesgerichtshof hat die Klage von 4 Musikunternehmen abgelehnt.
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