Anleinpflicht MHL

Keine Rechtsgrundlage für Anleinpflicht im Stadtgebiet Mühlhausen!!! Unsere Kanzlei hat mit Beschluss vom 10.01.2012 vor dem Thüringer Oberlandesgericht eine topaktuelle und richtungsweisende Entscheidung zum Thema „Anleinpflicht in der Stadt Mühlhausen“ erstritten.

 

Ergänzung zum Beschluss: Es ging in dem Verfahren vor dem Thüringer Oberlandesgericht nicht darum, dass jeder Hundebesitzer seinen Hund überall frei herumlaufen lassen soll.
Vielmehr war Hintergrund des Rechtsstreits, dass es im gesamten Stadtgebiet von Mühlhausen keinen einzigen Bereich bzw. Flächen gibt, auf denen das freie Auslaufen der Hunde möglich ist.

Dies stellt einen Verstoß gegen das Grundrecht der Handlungsfreiheit der Hundebesitzer nach Art. 2 GG dar. Die Stadt Mühlhausen kannte um die Problematik. Bereits vor über einem Jahr wurde die Stadt im Rahmen des Verwaltungsverfahrens auf die fehlende Rechtsgrundlage zur generellen Anleinpflicht hingewiesen. Die Stadt blieb, wie so oft, untätig. Die Stadt ist nunmehr aufgefordert sich mit dem Problem zu beschäftigen.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen dem Verstoß gegen die Anleinpflicht erhalten? Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie umgehend. Sie erreichen uns unter 03601-886480 – Rechtsanwaltskanzlei Fliegner und Keyser, Untermarkt 24, 99974 Mühlhausen

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